Gemeindenachricht

Bundestagswahl 2025 - Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen


Bundestagswahl am 23.02.2025 in Bollschweil

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen

Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt, vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025, werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.

Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Das bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits Anfang Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimatadresse senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand sind nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, so dass diese rechtzeitig eingehen.

Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Bürgeramt durchzuführen wird ebenso ab ca. 10. Februar 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 in Bollschweil finden Sie hier unter Wahlen.

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