Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung für den Jagdbezirk St. Ulrich
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung für den Jagdbezirk St. Ulrich
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft in St. Ulrich (alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken, z.B. Wald, Felder und Wiesen im Außenbereich der Gemarkung von St. Ulrich) werden vom Gemeinderat als Jagdvorstand hiermit zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung
am 13. März 2025 um 19.30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Bollschweil
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Vorstellung des neuen Katasters
4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von Ihnen gehaltenen Flächen
5. Beschlussfassung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat für 6 Jahre
6. Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft
7. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Bejagung
8. Anträge, Verschiedenes
Der Entwurf der neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft kann in der Zeit vom 26.02.2025 bis 12.03.2025 im Rathaus, Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk St. Ulrich gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt.
Miteigentümer und Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft. Vollmacht-Formulare können bei Bedarf per E-Mail zugesandt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigung bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme und Stimmberechtigung getroffen werden können. Sehr gerne können sich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft auch vorab bei Frau Fischer (Sekretariat) anmelden. Dies erleichtert und beschleunigt den Prozess nochmals und eventuelle Unklarheiten können im Vorfeld geklärt werden.
Jörg Wagner
Bürgermeister