gemeinderatssitzung am 20.03.2013
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Ellighofen“
Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die während der Offenlage zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu billigen und zur Berücksichtigung dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) zu empfehlen. Der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird empfohlen, die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.Der Gemeinderat billigt die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form. Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) zu fassen und den Auftrag zu erteilen, die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Ge¬nehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bebauungsplan „Ellighofen“
Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die während der Offenlage abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Ellighofen“ mit örtlichen Bauvorschriften entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu berücksichtigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Ellighofen“ und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.