wespen und hornissen
Laut Bundesartenschutzverordnung stehen alle heimischen Arten der Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen unter besonderem Artenschutz. Im Bereich Baden-Württemberg gibt es ca. 7 - 8 verschiedene Wespenarten, wovon 3 Arten besonders geschützt sind.
Die Gehäuse (Nester) der Wespen und Hornissen können zum Zwecke der Umsiedlung (nur im Ausnahmefall) entfernt werden, wobei zu erwähnen ist, dass hierzu eine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich ist. Die Umsiedlung der Wespen und Hornissennester werden von privaten Firmen gegen Entgelt übernommen, die nach jedem Wespen- und Hornisseneinsatz verpflichtet sind, der Unteren Naturschutzbehörde Bericht zu erstatten.
Betroffene Bürger können sich direkt an diese Firmen und Fachleute wenden. Zu fachlichen oder rechtlichen Fragen über Wespen und Hornissen, insbesondere auch über Gefahren können das Referat 56 beim Regierungspräsidium Freiburg oder die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Auskunft geben.
Die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern ist
grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Die Gehäuse (Nester) der Wespen und Hornissen können zum Zwecke der Umsiedlung (nur im Ausnahmefall) entfernt werden, wobei zu erwähnen ist, dass hierzu eine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich ist. Die Umsiedlung der Wespen und Hornissennester werden von privaten Firmen gegen Entgelt übernommen, die nach jedem Wespen- und Hornisseneinsatz verpflichtet sind, der Unteren Naturschutzbehörde Bericht zu erstatten.
Betroffene Bürger können sich direkt an diese Firmen und Fachleute wenden. Zu fachlichen oder rechtlichen Fragen über Wespen und Hornissen, insbesondere auch über Gefahren können das Referat 56 beim Regierungspräsidium Freiburg oder die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Auskunft geben.
Die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern ist
grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Naturschutzpraktiker und Berater für Hornissen- und Wespenfragen:
Firma Pro Wespe, Herr Loyal, Kirchzarten | 0179/7671992 |
Herr Albrecht Wachter, Freiburg | 0761/7664199 oder 0172/6722916 |
Herr Hans-Walter Schork, Neuenburg | 07634/908963 |
Herr Harald Wencke, Freiburg | 0163/6964067 (nur Beratung) |