Absetzen von Abwasser für das Halten von Vieh
Nach der Abwassersatzung muss für Frischwasser, welches von gehaltenem Vieh verbraucht wurde, keine Schmutzwassergebühr bezahlt werden. Dabei wird in der Wasserabrechnung eine pauschale Wassermenge, die sich nach dem Viehbestand bemisst, abgezogen. Viehhalter, bei denen die Wassermenge nicht über separate Zwischenzähler ermittelt wird, werden gebeten bis 13.01.2017 beim Bürgermeisteramt entsprechende Anträge stellen.
Maßgeblich ist der der Tierseuchenkasse gemeldete Viehbestand des Jahres 2016. Eine Mehrfertigung der entsprechenden Meldung ist dem Antrag beizufügen.
Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Bollschweil, Herrn Ostermaier, Telefon 07633/9510-16 oder E-Mail ostermaier@bollschweil.de .
Maßgeblich ist der der Tierseuchenkasse gemeldete Viehbestand des Jahres 2016. Eine Mehrfertigung der entsprechenden Meldung ist dem Antrag beizufügen.
Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Bollschweil, Herrn Ostermaier, Telefon 07633/9510-16 oder E-Mail ostermaier@bollschweil.de .