Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung
Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2016 erhöht (vgl. Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610)).
Eine Kurzinformation zur Wohngeldreform 2016 finden Sie unter www.bmub.bund.de/P3084 bzw. in einer Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die im Prospektständer im Rathaus ausliegt.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2016 erhöht (vgl. Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610)).
Eine Kurzinformation zur Wohngeldreform 2016 finden Sie unter www.bmub.bund.de/P3084 bzw. in einer Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die im Prospektständer im Rathaus ausliegt.