Abgaben- und Rechnungsgeschäfte
Der Gemeinderat hat am 18.09.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bollschweil und der Stadt Krozingen zur teilweisen Besorgung der Abgaben- und Rechnungsgeschäfte der Gemeinde Bollschweil beschlossen. Diese wurde gemäß § 25 Abs. 5 GKZ von der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 21.11.2019 genehmigt.
Die Aufgabenübertragung umfasst
Der Wortlaut der Vereinbarung kann hier eingesehen werden.
Die Aufgabenübertragung umfasst
a) folgende Abgabengeschäfte:
- die Berechnung der kommunalen Steuern und die Anfertigung und Versendung der Steuerbescheide im Namen der Gemeinde,
- die Berechnung möglicher Erschließungsbeiträge und die Anfertigung und Versendung der Erschließungsbeitragsbescheide im Namen der Gemeinde,
- die Berechnung der Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren und Kostenersätze im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die Anfertigung und Versendung der entsprechenden Bescheide im Namen der Gemeinde sowie
- die Kalkulation der Benutzungsgebühren einschließlich der Beauftragung Dritter mit der Erstellung der Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung.
b) folgende Rechnungsgeschäfte:
- das Zuweisungs-/Zuschusswesen
- die Erstellung des Haushaltsplans
- die Erstellung der Jahresrechnung
- die Führung der Anlagebuchhaltung
- die Führung der Darlehensverwaltung
- die Fertigung der Kassenanordnungen, soweit nicht dezentral organisiert
- die Kassenaufsicht nach § 116 Abs. 3 GemO.
Der Wortlaut der Vereinbarung kann hier eingesehen werden.