Selbstablesung der Wasserzähler
Sehr geehrte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer,
in Kürze werden wir die Jahresabrechnung für Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch für den Veranlagungszeitraum Januar 2025 bis Dezember 2025 erstellen. Bitte lesen Sie Ihren Hauptwasserzähler und ggf. Unterzäher (z.Bsp. Gartenzähler), aber keine hausinternen Wasserzähler, bis zum 28.12.2025 ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand. Hierzu erhalten Sie Anfang Dezember 2025 einen Ablesebrief.
Melden Sie den Zählerstand bitte dem Bürgermeisteramt möglichst
- durch Einwerfen/Post dieses Selbstablesebriefes beim Rathaus
- über das nachstehende elektronische Meldeformular auf unserer Homepage
- per E-Mail an steueramt(at)bollschweil.de
- per Telefon 07633/9510-14
Sollten Sie uns Ihren Zählerstand nicht bis zum 28.12.2025 mitgeteilt haben werden wir Ihren Wasserverbrauch schätzen.