Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 bis 2028
BEKANNTMACHUNG DER VORSCHLAGSLISTE FÜR DIE WAHL DER SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN FÜR DIE GESCHÄFTSJAHRE 2024 BIS 2028
Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Bekanntmachung
der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.-30.05.2023 im Bürgermeisteramt Bollschweil, Wartebereich im Erdgeschoss, Hexentalstraße, 56, 79283 Bollschweil, zu jedermanns Einsicht auf.
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 9. Juni 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Bollschweil, Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil, Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Listen Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Bollschweil, den 8. Mai 2023
Wagner Bürgermeister