Seit 2008 ist für den Ortskern von Bollschweil im Rahmen des Landes-sanierungsprogramms (LSP) ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung wurde von Ende 2016 bis 30.04.2018 verlängert. Der Förderrahmen des Landes für das Sanierungsgebiet liegt nach mehreren Aufstockungen derzeit bei 2,808 Mio. €. Hiervon trägt das Land 1,685 Mio. € (60%), den Rest (40%) die Gemeinde.
Im Rahmen des Sanierungsprogramms laufen verschiedene Schwerpunktmaß-nahmen der Gemeinde zur Stärkung der Infrastruktur in der Ortsmitte und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität:
- Abbruch altes Feuerwehrgerätehaus (abgeschlossen 2009)
- Schaffung Dorfgaststätte Bolando (abgeschlossen 2010)
- Fußwegeverbindung Rathaus-Kindergarten (abgeschlossen 2010)
- Abbruch ehemalige Obsthalle (abgeschlossen 2010)
- Umbau und Erwerb Kindergarten (abgeschlossen 2011)
- Umbau und Sanierung Rathaus (abgeschlossen 2012)
- Neugestaltung Leimbachweg vor "Bolando" (abgeschlossen 2015)
- Sanierung "Altes Rathaus" (abgeschlossen 2016)
- Sanierung "Milchhäusle" (2016)
- Teilerwerb und Umgestaltung "Pfarrgarten" (2016)
Neben diesen geplanten Verbesserungen sollen als wesentlicher Bestandteil der Ortskernsanierung auch private Erneuerungsmaßnahmen umgesetzt werden. Vor allem die ortsbildprägenden Anwesen sollen in ihrer baulichen und funktionellen Struktur verbessert werden. Die Modernisierung und Instandhaltung der privaten Gebäude im Sanierungsgebiet wird mit Mitteln vom Land und der Gemeinde gefördert. Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt. Was und wie gefördert wird, können Sie dieser Informationsbroschüre entnehmen.
Weitere Informationen
- Informationsbroschüre
- Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet
- Antrag auf Förderung im Rahmen des Landessanierungsprogramms
- Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets
- Satzung über die I. Erweiterung des Sanierungsgebiets
- Satzung über die II. Erweiterung des Sanierungsgebiets
- Satzung über die III. Erweiterung des Sanierungsgebiets
- Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB