Das Trinkwasser im Bereich
Bollschweil (St. Ulrich ist hiervon NICHT betroffen)
weist bakterielle Verunreinigungen auf und muss abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 23.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf des Bebauungsplans „Kuckucksbadstraße II“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, zusätzliche Trauorte als weitere Eheschließungsorte zu widmen
Die Gemeinde Bollschweil erlässt auf Grundlage von § 8 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Bollschweil vom 21. Dezember 2016 in der geltenden Fassung sowie § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG), folgende Allgemeinverfügung:
Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 BGI S. 408, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04.2023 (GBI. S. 137, 142) wurde in der Verbandsversammlung am 12.05.2026 folgende Änderung der Verbandssatzung vom 12. Dezember 2012 beschlossen:
Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 BGI S. 408, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04.2023 (GBI. S. 137, 142) wurde in der Verbandsversammlung am 12.05.2026 folgende Änderung der Verbandssatzung vom 12. Dezember 2012 beschlossen:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bollschweil (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES)
Wirksamkeit der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen - Bollschweil in der Gemeinde Ehrenkirchen für den Bereich "Kleinfeldele neu - Sportgelände"
Aufgrund des § 91 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 22 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat der Gemeinderat am 19.05.2026 folgende Richtlinie für Geldanlagen beschlossen:
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des
Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 13 des
Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde
Bollschweil am 22.04.2026 folgende Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
beschlossen:
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des
Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der
Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 22.04.2026 folgende Friedhofssatzung beschlossen:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. §14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (BGI. 1974, S. 408) i.d.F. vom 22. 07.2025 (GBI. 2025 Nr. 71) wurde in der Verbandsversammlung am 16.12.2025 folgende Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Breisgau Süd Touristik vom 20.07.2011, zuletzt geändert am 27.06.2013 beschlossen:
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2 und 9 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52
des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg sowie §§1,4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes
hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgende
Anderungssatzung beschlossen:
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11,
13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)hat der Gemeinderat
der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgende 8. Änderung der Satzung
beschlossen:
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11,
13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)hat der
Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 16.12.2025 folgende 7. Änderung der Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am
09.12.2025 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr beschlossen:
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil hat am 11.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Ehrenkirchen gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 18.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
I. Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. §14 Abs. 1 des Eigenbetriebs-gesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 18.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes, jeweils in den derzeit gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Stadt Müllheim im Markgräflerland am 26.02.2025 folgende Satzung beschlossen:
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft in Bollschweil (alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken, z.B. Wald, Felder und Wiesen im Außenbereich der Gemarkung von Bollschweil) werden vom Gemeinderat als Jagdvorstand hiermit zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung
am 13. März 2025 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Bollschweil
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft in St. Ulrich (alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken, z.B. Wald, Felder und Wiesen im Außenbereich der Gemarkung von St. Ulrich) werden vom Gemeinderat als Jagdvorstand hiermit zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung
am 13. März 2025 um 19.30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Bollschweil
Öffentliche Bekanntmachungen über die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Teilfortschreibungen „Solarenergie“ und „Windenergie“ vom Verband Region Südlicher Oberrhein
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Wasserversorgungssatzung - Satzung zur 5. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Bollschweil vom 21.12.2016
Seit 2008 ist für den Ortskern von Bollschweil im Rahmen des Landes-sanierungsprogramms (LSP) ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung wurde von Ende 2016 bis 30.04.2018 verlängert.