Getrennte Abwassergebühren

Auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom März 2010 musste in ganz Baden-Württemberg die bisher einheitliche Abwassergebühr in einen Schmutz- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeschlüsselt werden (sog. "getrennte" oder "gesplittete" Abwassergebühr).
Vom Gemeinderat wurde daher beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr in Bollschweil rückwirkend zum 01.01.2011 einzuführen.

Grundlage für die "Niederschlagswassergebühr" sind die bebauten und sonstigen befestigten Flächen, die ihr Oberflächenwasser in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (z. B. Regenwasserkanal) einleiten. Diese Daten wurden nach einer Bürgerinformationsveranstaltung mittels Erhebungsbögen von den Grundstückseigentümern erhoben.
Grundlage für die "Schmutzwassergebühr" bleibt weiterhin die verbrauchte Frischwassermenge in Kubikmeter.

Durch die Einführung der "Niederschlagswassergebühr" wird keine neue Gebühr erhoben, die Kosten der Abwasserbeseitung werden lediglich nach dem neuen Maßstab auf die Nutzer umgelegt.

Die aktuellen Gebührensätze finden sie hier.

Ändern sich die versiegelten Flächen im Vergleich zu den im Erhebungsbogen gemachten Angaben, z. B. durch die Änderung von Hofflächen, den Abbruch von Gebäuden, oder auch zusätzliche Bebauung, sind die Änderungen lt. Abwasser-satzung unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.
Da die Flächenangaben die Grundlage für die Gebührenfestsetzung darstellen, sind diese wie die Steuerklärung zu handhaben, d. h. unrichtige Angaben können verfolgt und als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Gemeinde wird jährlich stichprobenhaft die Angaben vor Ort überprüfen.

Weitere Informationen stehen auch auf der rechten Seite zum Download bereit.

Kontakt

Thomas Schlott

Bürgerbüro / Standesamt / Tourist-Info

0 76 33 95 10 - 18

schlott(at)bollschweil.de

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