Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden. Sie werden alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 31. Dezember aufgrund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle von unbebauten Grundstücken sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt, ohne Berücksichtigung persönlicher und ungewöhnlicher Verhältnisse, beschlossen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreie, unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen. Abweichungen der einzelnen Grundstücksmerkmale in ihren wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Lage, Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeiten, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt können erhebliche Unterschiede des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.

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Kontakt

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Haupt- und Bauverwaltung

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