Gemeindenachricht

Bekanntmachung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung


SATZUNG ÜBER DIE FORM DERÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE BOLLSCHWEIL

Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Satzung über die Form der
öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Bollschweil
vom 01.03.2023

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2020 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2015 hat der Gemeinderat am 1.03.2023 folgende Satzung beschlossen:



§ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachung





(1)  Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Bollschweil erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Bollschweil unter www.bollschweil.de .

(2)  Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Bollschweil im Bürgerbüro (Hexentalstraße 56, 79283 Bollschweil, rollstuhlgerecht) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

(3)  Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Bollschweil zu Bauleitplänen, solange die Regelung der §§ 3,4a und 10 Baugesetzbuch (ergänzende Internetbekanntmachung) gilt oder aufgrund anderer sondergesetzlicher Bestimmungen, zusätzlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bollschweil.

(4)  Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung nach § 1 Abs. 1 nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in diesem Fall durch Einrücken in das Mitteilungsblatt der Gemeinde Bollschweil erfolgen (Notbekanntmachung). Die Bekanntmachung ist in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, sobald es die Umstände zulassen.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Bollschweil vom 18.09.2013 außer Krafft.

Bollschweil, den 02.03.2023

Jörg Wagner Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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