Bekanntmachung Wirtschaftsplan EB Wasser 2023
Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung
der Wirtschaftsplansatzung
des Eigenbetrieb Wasserversorgung Bollschweil-St. Ulrich für das Wirtschaftsjahr 2023
I. Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. §14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 15.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan einschließlich Finanzierung
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mitEUR
1. im Ergebnisplan mit den folgenden Beträgen
1.1 Summe der Erträge295.950
1.2 Summe der Aufwendungen263.320
1.3 veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)32.630
2. im Liquiditätsplan einschließlich Finanzierung mit den folgenden Beträgen
2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit286.000
2.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit228.770
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2)57.230
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit550.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-550.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)-492.770
2.8 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten550.000
2.9 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten20.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von530.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)37.230
*enthält Umschuldung i.H.v. 1.800.000 EUR
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), wird festgesetzt auf550.000
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf600.000
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf500.000
II. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftsplansatzung nach §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
III. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen in der Zeit von Montag, 13.03.2023, bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2023, im Rathaus Bollschweil, Hexentalstr. 56, Wartebereich im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Der Haushaltsplan 2023 steht auch auf der Homepage der Gemeinde www.bollschweil.de unter der Rubrik “Rathaus – Haushalt, Steuern & Abgaben” zur Einsichtnahme.
IV. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Bollschweil, den 06.03.2023
Jörg Wagner Bürgermeister