Gemeindenachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung


GEMEINDERATSSITZUNG AM 20.02.2013

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil wegen Ausweisung von Prüf- und Restriktionszonen für Windkraft

Herr Gaede vom Büro für Landschaftsökologie und Planung Gaede und Gilcher gab einen Sachstandsbericht. Derzeit werden die in der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Bürger eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlung behandelt und die fachlichen Grundlagen zur Ausweisung möglicher Konzentrationsflächen erarbeitet, sodass noch in diesem Jahr die Offenlage durchgeführt, die in der Offenlage dann eingegangenen Stellungnahmen behandelt und der Wirksamkeitsbeschluss gefasst werden kann.

Erste Änderung des Bebauungsplans "Eck II – Teil 4"
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 17.10.2012
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Satzungsbeschluss  für die erste Änderung des Bebauungsplans "Eck II – Teil 4" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB) vom 17.10.2012 aufzuheben, Änderungen hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl, der Größe der Dachfenster, die Wandhöhe für zusammengebaute Doppelhäuser und eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß  § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ebenso wie auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes je Gemeinderatssitzung. Dieses beträgt seit dem 01.01.2002 aufgrund der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 20,00 Euro je Sitzung.
Der Gemeinderat hat die Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 25,00 Euro je Sitzung und die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen.

Unterrichtung des Gemeinderates über die Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt

Auf Beschluss des Gemeinderats vom 21.03.2012 hat das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der überörtlichen Prüfung die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) mit der Prüfung der Ausgaben für den An- und Umbau des Rathauses, den Umbau der Sozialstation zur Erweiterung des Kindergartens und für den Neubau des Geh- und Radweges im Zuge der L 122 beauftragt.
Der Gemeinderat hat den Prüfungsbericht der GPA vom 20.11.2012 über die Prüfung der Bauausgaben zur Kenntnis genommen und der Stellungnahme zu den Feststellungen des Prüfberichts zugestimmt.

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