Gemeindenachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung


GEMEINDERATSSITZUNG AM 22.01.2014

Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der ornithologischen Untersuchungen 2012/2013 (Abschlussbericht windkraftempfindlicher Vogelarten, Stand Dezember 2013) im Rahmen des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Verwaltungsgemeinschaft Bollschweil-Ehrenkirchen, den Fachplaner Gaede vorgestellt hat, zur Kenntnis genommen. Vier potenziell geeignete Flächen wurden untersucht: zwei Prüfflächen (Kohlerkopf, Birkenberg) weisen ein sehr hohes Konfliktpotenzial vor, eine Fläche (Stützenrütte) ein hohes und eine Fläche (Stutzkopf) ein mittleres Konfliktpotential.

Haushaltsplan 2014

Der Gemeinderat hat den Haushalt 2014 als Satzung beschlossen. Der Haushalt hat ein Volumen von je 5.928.215 Euro in Einnahmen und Ausgaben. Davon entfallen 5.200.215 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 728.000 Euro auf den Vermögenshaushalt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze bleiben unverändert für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei 340 v.H., für die Grundsteuer B für Grundstücke bei 370 v.H. sowie für die Gewerbesteuer bei 350 v.H. der Steuermessbeträge.
Eine ausführliche Darstellung des Haushalts erfolgt bei der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen am 25. Mai 2014 wie folgt gewählt:
Wahlvorsteher: Christoph Zachow, Stellvertreterin: Brigitte Benzing-Haege;
Schrift¬führerin: Martha Kury, Stellvertreter: Konrad Weber;
Beisitzer: Christian Disch, Stellvertreter: Hubert Koch; Ersatz-Beisitzer: Valentin Sonner, Frank Widmer.
Der Gemeindewahlausschuss nimmt auch die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk Oberdorf wahr. 
Die Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahlbezirke Unterdorf und St. Ulrich sowie des Briefwahlvorstandes werden vom Bürgermeister berufen.

Stellungnahme zu Anträgen auf Baugenehmigung

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Eck II, Teil 4“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) für den Neubau einer Doppelhaushälfte versagt.
Den geänderten Plänen für die Neugestaltung einer Außenanlage, Anordnung von PKW-Stellplätzen sowie Absenkung von Gehweg und Bordstein entlang der Hexentalstraße hat der Gemeinderat das Einvernehmen erteilt.

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