Gemeindenachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung


GEMEINDERATSSITZUNG AM 20.05.2015

Ausscheiden von Herrn Peter Loreth aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Peter Loreth hat seinen Wohnsitz in Bollschweil abgemeldet. Der Gemeinderat stellte fest, dass Herr Peter Loreth aufgrund seines Wegzugs die Wählbarkeit nach § 28 Gemeindeordnung (GemO) verloren hat und aus dem Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil ausgeschieden ist. Der Bürgermeister dankte ihm für seine sechsjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und überreichte ihm eine Ehrenurkunde sowie ein Präsent.
 
Nachrücken von Frau Dr. Olivia Hochstrasser in den Gemeinderat
Für Herrn Loreth rückt Frau Dr. Olivia Hochstrasser, die bei der Gemeinderatswahl 2014 als nächste Ersatzperson festgestellt wurde, für das Bürgerforum Bollschweil-St. Ulrich in den Gemeinderat nach. Sie hat die Wahl zum Gemeinderat angenommen. Gemäß § 29 Abs. 5 GemO stellte der Gemeinderat fest, dass bei Frau Dr. Hochstrasser keine Hinderungsgründe gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung vorliegen. Der Bürgermeister verpflichtete Frau Dr. Olivia Hochstrasser per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten, wies sie auf die Wichtigkeit und Bedeu­tung der Verpflichtung hin und belehrte sie über die ihr aus der Übernahme des Amtes erwach­senden Pflichten. Sie gelobte Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewis­senhafte Erfül­lung ihrer Pflichten. Insbesondere gelobte sie die Rechte der Gemeinde gewissen­haft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.
 
Freiwillige Feuerwehr Bollschweil, Abteilungen Bollschweil und  St. Ulrich
Nach § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10, Abs. 5 und 12, der Feuerwehrsatzung werden die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung St. Ulrich, am 25. April 2015 wurden Thomas Wiesler zum Abteilungskommandanten und Jürgen Karle zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt. Der bisherige Abteilungskommandant Max Lais hatte nach fünfzehnjähriger Tätigkeit sein Amt zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Thomas Wiesler zum Abteilungskommandanten und von Jürgen Karle zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiweilligen Feuerwehr, Abteilung St. Ulrich, zu.
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Bollschweil, am 04. Mai 2015 wurden Alexander Engler zum Abteilungskommandanten und Peter Gerber zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wieder gewählt. Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Alexander Engler zum Abteilungskommandanten und von Peter Gerber zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Bollschweil, ebenfalls zu.
Der Bürgermeister überreichte den Abteilungskommandanten und ihren Stellvertretern ihre Bestellungsurkunden und dankte auch an dieser Stelle nochmals dem ausscheidenden Abteilungskommandanten Max Lais für seinen ehrenamtlichen Einsatz.
 
Gründung des Eigenbetriebes Wasserversorgung zum 01.01.2016
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, die Wasserversorgung zum 01.01.2016 aus dem kommunalen Haushalt auszugliedern und in einen Eigenbetrieb zu überführen. Der Gemeinderat hat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Bollschweil-St. Ulrich mit Wirkung zum 01.01.2016 beschlossen. Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten gelten die Regelungen der Hauptsatzung entsprechend.
Auf die gesonderte öffentliche Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen. Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, die bestehenden Anlagen der Wasserversorgung zum 01.01.2016 mit den Restbuchwerten auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung Bollschweil-St. Ulrich zu übertragen.
 
Besetzung des ständigen beratenden Bauausschusses
Aus den Reihen des Gemeinderates war beantragt worden, den in der Hauptsatzung geregelten ständigen beratenden Bauausschuss wieder zu „installieren“. In den letzten Jahren war kein ständiger Bauausschuss, sondern bei Bedarf baubegleitende Arbeitskreise gebildet worden. Laut Hauptsatzung besteht der Ausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und je zwei Mitgliedern der im Gemeinderat vertretenen Listen. Für diese müssen zudem Verhinderungsvertreter bestellt werden.
Der Gemeinderat hat folgende Mitglieder aus seinen Reihen in den ständigen beratenden Bauausschuss gewählt:
Freie Bürgerliste Bollschweil-St. Ulrich: Ulrich Armbruster und Roman Gutmann (Stellvertreter Tobias Daul und Wolfgang Mangold);
Bürgerforum Bollschweil-St. Ulrich: Patrick Meier und Johannes Wiesler (Stellvertreter Robin Beyer und Dr. Olivia Hochstrasser).
 
Unechte Teilortswahl
Die auf Grund der Eingliederungsvereinbarung zwischen Bollschweil und St. Ulrich in der Hauptsatzung festgelegte Sitzverteilung von 9 Gemeinderäten aus dem Wohnbezirk Bollschweil und 3 Gemeinderäten aus dem Wohnbezirk St. Ulrich musste aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Einwohnerzahlen überprüft werden, denn rein rechnerisch ist St. Ulrich im Gemeinderat deutlich überrepräsentiert. Einer sehr gut besuchten Bürgerversammlung Anfang Mai, in der Prof. Dr. Fleckenstein von der Fakultät I Rechts- und Kommunalwissenschaften der Hochschule Kehl über das Thema informierte, folgte eine Unterschriftensammlung der Initiative für die unechte Teilortswahl, die von rund 80 Prozent der Wahlberechtigten aus dem Wahlbezirk St. Ulrich unterstützt wurde.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die unechte Teilortswahl mit der momentanen Sitzverteilung (Wohnbezirk Bollschweil 9 Sitze, Wohnbezirk St. Ulrich 3 Sitze) beizubehalten und begründet dies mit der Regelung in der Eingliederungsvereinbarung und den besonderen örtlichen Verhältnissen.
 
Lückenschluss im Radwegenetz L 122 Ortsdurchfahrt Bollschweil
Der Radweg entlang der L 122 ist in Bollschweil zwischen der Kirche und der Einmündung der Straße „Am Kupferacker“ unterbrochen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, bei der Verkehrsbehörde einen Fahrradschutzstreifen entlang der L 122 im Oberdorf mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h zu beantragen. Außerdem soll eine beidseitige Beschränkung der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf der L 122 von der Abzweigung nach St. Ulrich bis zum Ortseingang im Oberdorf beantragt werden.

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