Gemeindenachricht

Gemeinderat online


GEMEINDERAT

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht als Verwaltungsorgane den Gemeinderat und den Bürgermeister vor. Der Bürgermeister ist Mitglied und Vorsitzender des Gemeinderates.

Das Hauptorgan der Gemeinde
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er vertritt die Bürger und ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht gesetzlich die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet ist. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung und die Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest. Als oberstes Gemeindeorgan kontrolliert er die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil besteht derzeit aus 12 Mitgliedern (Gemeinderäten) sowie dem Bürgermeister. Der Gemeinderat wurde am 26.05.2019 neu gewählt. Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Verpflichtung des Gemeinderats fand am 17.07.2019 statt.

Aufgabengebiete
Zu den wichtigen Aufgabengebieten des Bollschweiler Gemeinderates zählen die Festlegung des Ortsrechts und der Erlass sämtlicher Satzungen und Verordnungen auf Gemeindeebene. Der Gemeinderat übt das Etatrecht aus, er beschließt die Haushaltsplanung und stellt die Jahresrechnung fest. Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne und entscheidet über die Festlegung der örtlichen Infrastruktur und die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung).

Bürger- und Ratsinformationssystem
Seit dem 01.07.2015 stehen die Unterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Sitzungsberichte) der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats im Internet im Bürger- und Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Außerdem finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem die Mitglieder des Gemeinderats mit Kontaktdaten, Foto und Fraktions- bzw. Listen-Zugehörigkeit.

meeting-mobile.de/mm/bollschweil/ris_web.nsf

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