Gemeindenachricht

Bebauungsplan "südlich General-von-Holzing-Straße" - frühzeitige Beteiligung


BEBAUUNGSPLAN „SÜDLICH
GENERAL-VON-HOLZING-STRASSE“
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG

Öffentliche Bekanntmachung
 
Bebauungsplan „Südlich General-von-Holzing-Straße“
mit örtlichen Bauvorschriften:
Frühzeitige Beteiligung
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 19.07.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Südlich General-von-Holzing-Straße“ gem. § 13b BauGB aufzustellen. In der gleichen Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
 
Das Plangebiet umfasst ca. 1,47 ha und liegt zwischen Unter- und Oberdorf südlich der General-von-Holzing-Straße.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Planausschnitt:
Geltungsbereich Bebauungsplan "Südlich General-von-Holzing-Straße"

Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Lage der Gemeinde Bollschweil, im landschaftlich attraktiven Umland von Freiburg, ist die Gemeinde gefragter Wohnort für über 2.300 Einwohner. Bis auf ein-zelne Ausnahmen stehen der Gemeinde Bollschweil nur noch wenige Bauplätze für die Vermarktung zur Verfügung. Der Gemeinde liegen bereits mehrere Anfragen von Bauwilligen vor, die zeitnah ein Baugrundstück erwerben möchten. Maßnahmen der Innenentwicklung wurden etwa durch Bebauungspläne nach § 13a BauGB ergriffen, sind für die Gemeinde Bollschweil jedoch nur sehr eingeschränkt wirksam. Um nun den Bedarf der einheimischen Bevölkerung langfristig decken zu können, ist die Entwicklung von zusätzlichem Bauland notwendig. Aus diesem Grund ist es erforderlich, ein zusätzliches Baugebiet für Wohnzwecke auszuweisen. Weiterhin besteht Bedarf an einem seniorengerechten Wohn- bzw. Betreuungsangebot, welche im östlichen Geltungsbereich verortet werden soll.
 
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), Hexentalstraße 56, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans unterrichten und sich zur Planung innerhalb der Auslegungsfrist vom 11. August 2017 bis einschließlich 11. September 2017 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
 
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen der Frühzeitigen Beteiligung während der Auslegungsfrist digital einzusehen, siehe rechte Spalte "Zum Herunterladen (PDF)".
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Bollschweil, den 03. August 2017

Josef Schweizer, Bürgermeister

2017-08-03_Bekanntmachung_Fruehzeitige_Beteiligung.pdf

1_17-07-19_Cover__Satzung_17-07-06.pdf

2_17-07-19_Geltungsbereich_A4_17-06-30.pdf

3_17-07-19_Begruendung_17-07-06.pdf

4_17-07-19_Umweltbelange.pdf

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