Gemeindenachricht

Änderung Bebauungsplan "Langfuhren,Gitte und Spitzacker"


ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS „LANGFUHREN, GITTE UND SPITZACKER“

3. Änderung des Bebauungsplans „Langfuhren, Gitte und Spitzacker“
und Erlass Örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 18.10.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans „Langfuhren, Gitte und Spitzacker“ mit Erlass Örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Langfuhren, Gitte und Spitzacker“ mit Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Gemeinde ist es, eine geordnete städtebauliche und nachbarschaftsverträgliche Innenentwicklung zu steuern und planungsrechtlich zu sichern. Es sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten durch zusätzliche Baumöglichkeiten auf großen Grundstücken überprüft, aufgezeigt und planungsrechtlich gesichert werden. Mit dem Erlass Örtlicher Bauvorschriften soll gleichzeitig die gestalterische Einbindung in das Ortsbild der Gemeinde Bollschweil gesichert werden.
Der Planbereich wird im Norden und Osten von Wohnbebauung sowie im Süden und im Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.10.2017. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Plan Langfuhren Gitte Spitzacker

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Langfuhren, Gitte und Spitzacker“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom

26.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 (Auslegungsfrist)

im Rathaus Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), Hexentalstraße 56, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit bei der Gemeinde Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu sämtlichen Bebauungsplanunterlagen Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - bei der Verwaltung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 
Bollschweil, 19.07.2018

Josef Schweizer
Bürgermeister

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