Gemeindenachricht

Bebauungsplanänderung "Unterdorf": Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss


BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG "UNTERDORF"

Öffentliche Bekanntmachung
 
Bebauungsplanänderung „Unterdorf“ mit örtlichen Bauvorschriften
Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 21.02.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Unterdorf“ zu ändern.
 
Der Geltungsbereich (ca. 8,34 ha) ist identisch mit den Grenzen des bestehenden Bebauungsplans und wird im folgenden Planabschnitt abgebildet:
Bebauungsplan Unterdorf Geltungsbereich

 
Ziele und Zwecke der Planung
 
Mit der Änderung des Bebauungsplans ist das Ziel verbunden, die absehbar sehr unterschiedlichen Verwertungsinteressen der Eigentümer, die durch den Generationenwechsel in den letzten Jahren verstärkt eingetreten sind, verbindlich zu regeln und gleichzeitig eine verträgliche bauliche und strukturelle Weiterentwicklung für diesen Siedlungsbereich zu steuern. Hierzu sollen vordringlich die städtebauliche Dichte, z.B. die maximalen Gebäudehöhen, sowie die Lage der überbaubaren Flächen einschließlich Nebenflächen und die höchstzulässige Zahl von Wohneinheiten in Gebäuden festgelegt werden. Zudem sind die bestehenden Festsetzungen teilweise veraltet und unbestimmt, insbesondere die Festsetzung zur Traufhöhe. Durch die im Laufe der Jahre erfolgten Änderungen ist zudem ein „Flickenteppich“ geltender und nicht mehr geltender Festsetzungen entstanden, der durch die beschlossene Änderung bereinigt und für die Normadressaten wieder verständlich gemacht werden soll.
 
Bollschweil, den 01.03.2018

Josef Schweizer, Bürgermeister

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