Gemeindenachricht

Bebauungsplan "Hexentalstraße im Unterdorf": rückwirkendes Inkrafttreten


RÜCKWIRKENDES INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS "HEXENTALSTRASSE IM UNTERDORF

Öffentliche Bekanntmachung
Rückwirkendes Inkrafttreten des Bebauungsplans
"Hexentalstraße im Unterdorf"
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 20.11.2019 in öffentlicher Sitzung im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4, § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan "Hexentalstraße im Unterdorf"und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Hexentalstraße im Unterdorf" beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rückwirkend in Kraft gesetzt.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit insgesamt ca. 1,57 ha liegt im Westen von Bollschweil und südlich der Hexentalstraße im Unterdorf. Westlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Streitmatten II" an.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die straßenbegleitende Bebauung und die Flächen im rückwärtigen Bereich, d.h. die Bebauung in der 2. Reihe mit einbezogen. Die Einbeziehung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesenen Bereiche als Übergang zur freien Landschaft erfolgt nicht.
 
Maßgebend ist der Zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.04.2018. Die Abgrenzung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich BP Hexentalstraße im Unterdorf

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Hexentalstraße im Unterdorf" treten mit ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum Zeitpunkt der Erstbekanntmachung am 11.05.2018 in Kraft (vgl. § 214 Abs. 4 BauGB, § 10 Abs. 3 BauGB).
 
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Bollschweil, Bürgerbüro, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
 
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Bollschweil, 12.12.2019

Josef Schweizer
Bürgermeister

01_Oeffentliche_Bekanntmachung_rueckw._Inkrafttreten.pdf

02_Satzung.pdf

03_Zeichnerischer_Teil_20.11.2019_M1000.pdf

04_Schriftliche_Festsetzungen.pdf

05_Begruendung.pdf

06_Hinweise_und_Empfehlungen.pdf

07_Artenschutzrechtliche_Potentialabschaetzung.pdf

2018-04-18-Schemaschnitt-2-geschossig-SDVPD-M200.pdf

2018-04-18-Schemaschnitt-3-geschossig-SDVPD-M200.pdf

2018-04-18-Uebersichtsplan-M2500_.pdf

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