Gemeindenachricht

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Krozingen


ÖFFENTLICHE-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER STADT BAD KROZINGEN

Öffentliche Bekanntmachung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Bollschweil und der Stadt Krozingen
zur teilweisen Besorgung der Abgaben- und Rechnungsgeschäfte
der Gemeinde Bollschweil
 
Die vom Gemeinderat am 18.09.2019 beschlossene öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bollschweil und der Stadt Krozingen zur teilweisen Besorgung der Abgaben- und Rechnungsgeschäfte der Gemeinde Bollschweil wurde gemäß § 25 Abs. 5 GKZ von der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 21.11.2019 genehmigt.
 
Die Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
 
Der Wortlaut der Vereinbarung kann hier eingesehen bzw. in der Spalte rechts heruntergeladen werden.


Bollschweil, 09.12.2019

Josef Schweizer
Bürgermeister

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