Gemeindenachricht

Bebauungsplan "südlich General-von-Holzing-Straße" - Aufstellungsbeschluss


BEBAUUNGSPLAN "SÜDLICH DER GENERAL-VON-HOLZING-STRASSE II

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Südlich der General-von-Holzing-Straße II“ Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 17.04.2019 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der General-von-Holzing- Straße II“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), beschlossen. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der Lageplan mit Stand 17.04.2019. 


Lageplan vom 17.04.2019

Geltungsbereich BP Südlich der General-von-Holzing-Straße II

Der Geltungsbereich umfasst Flst.-Nr. 1304/5 sowie Teile der Flst.-Nr. 1304/8, 1304/4 und 77  (Möhlin) entsprechend dem Lageplan vom 17.04.2019.
 
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB, unter Einbeziehung von Außen- bereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB, aufgestellt. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird nicht abgesehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden v.a. folgende stadtplanerische Ziele verfolgt:
 
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Bollschweil besteht in der Sicherung und Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion. Hierfür sollen im Areal „Südlich der General-von-Holzing-Straße II“ neue Wohnbauflächen erschlossen werden. Der aus dem vorangeschalteten Realisierungswettbewerb hervorgegangene   Entwurf   sieht   entlang   der   General-von-Holzing-Straße   eine   dreigeschossige Zeilenbebauung sowie Parkierungsschwerpunkte vor, sodass innerhalb des Quartiers eine hohe Aufenthaltsqualität entsteht. Die Erschließung erfolgt über drei neue, von der General-von-Holzing- Straße abgehende, Stichstraßen. Die Endpunkte stellen platzartige Erweiterungen mit Aufenthaltsqualität dar, die durch Fußwege miteinander verbunden und mit dem örtlichen Wegesystem vernetzt werden. Im Quartier sollen altengerechte Wohnformen, Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen und weitere Sondernutzungen entstehen. Entlang der Möhlin ist eine aufgelockerte Bebauung mit zweigeschossigen Doppelhäusern geplant, sodass eine Schnittstelle zum Landschaftsraum geschaffen wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der General- von-Holzing-Straße II“ wird Baurecht geschaffen und die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes ermöglicht.

Bollschweil, 27.06.2019

Josef Schweizer
Bürgermeister

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