Gemeindenachricht

Bebauungsplan "Paulihof II" - Aufstellungsbeschluss


BEBAUUNGSPLAN "PAULIHOF II"

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften
„Paulihof II“
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 15.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Paulihof II“ aufzustellen.
 
Der Planbereich befindet sich im Ortsteil St. Ulrich und grenzt im Nordwesten an die Straße St. Ulrich, im Nordosten an ein Wohngrundstück und im Südosten, Süden und Südwesten an Wiesen- und Weideflächen an. Der Geltungsbereich umfasst Teilbereiche des Flurstücks 1046.
 
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.05.2019. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Geltungsbereich BP Paulihof II
 
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für  drei bis vier Bauplätze unter Berücksichtigung der schützenswerten Landschaft am bestehenden Siedlungsrand von St. Ulrich geschaffen werden. Die Gemeinde Bollschweil  möchte der bestehenden Nachfrage der ortsansässigen Bevölkerung nach Wohnbauland gerecht werden. Damit soll die Struktur des ländlichen Raumes gestärkt und einem Wegzug junger Menschen entgegen gewirkt werden.

Bollschweil, 06.06.2019

Josef Schweizer
Bürgermeister

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