Gemeindenachricht

Bebauungsplan "südlich General-von-Holzing-Straße" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung


BEBAUUNGSPLAN "SÜDLICH DER GENERAL-VON-HOLZING-STRASSE II

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und zugehöriger örtlicher Bauvorschriften „Südlich der General-von-Holzing-Straße II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil hat am 22.04.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Südlich der General-von-Holzing-Straße II“ und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung durchzuführen (1.Offenlage).

Ziele und Zwecke der Planung

Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Bollschweil besteht in der Sicherung und dem Ausbau der örtlichen Wohnfunktion. Durch ihre Lage im landschaftlich attraktiven Umland von Freiburg, ist die Gemeinde Bollschweil ein gefragter Wohnort. Bis auf einzelne Ausnahmen stehen in der Gemeinde Bollschweil nur noch wenige Bauplätze zur Verfügung. Um die Nachfrage aus der Bevölkerung nach Wohnungen und/oder Baugrundstücken in Bollschweil zu decken, möchte die Gemeinde ein Wohnbaugebiet südlich der General-von-Holzing-Straße erschließen.
Weiterhin besteht Bedarf an einem seniorengerechten Wohn- bzw. Betreuungsangebot sowie einem erweiterten Kinderbetreuungsangebot, welche im östlichen Bereich des Plangebiets – benachbart zum bestehenden Kindergarten und Ärztehaus – verortet werden sollen. Der aus dem vorangeschalteten Realisierungswettbewerb hervorgegangene Entwurf von Grünenwald + Heyl Architekten stellt die Grundlage für den Bebauungsplan dar.
Ziel der Planung für das Baugebiet ist eine nachhaltige Erweiterung der Gemeinde Bollschweil unter dem Aspekt, für alle Altersgruppen ein Wohngebiet mit hoher Wohnqualität zu möglichst bezahlbaren Kosten zu entwickeln.

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt südlich der General-von-Holzing-Straße zwischen den Ortsteilen Unterdorf und Oberdorf und hat eine Größe von ca. 1,9 ha. Der Geltungsbereich ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen und umfasst Flurstück Nummer 1304/5 sowie Teile der Flurstücke Nummer 1304/8, und 1304/4. Das Plangebiet wird im Norden von der General-von-Holzing-Straße, im Osten durch den Kindergarten (Flurstück Nummer 1204/1), im Süden durch die Möhlin und im Westen durch die Bestandsbebauung (Flurstück 1777/2) begrenzt. Im Einzelnen gilt für die Abgrenzung des Geltungsbereichs die Planzeichnung zum Bebauungsplan vom 22.04.2020. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt durch eine schwarze, gestrichelte Umrandung dargestellt:
 
Geltungsbereich BP Südlich der General-von-Holzing-Straße II
 
Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Südlich der General-von-Holzing-Straße II“ werden im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB und von der Bekanntmachung der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans, die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden vom

08.05.2020 bis einschließlich 08.06.2020

im Rathaus Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), Hexentalstraße 56, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)  öffentlich ausgelegt. Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus derzeit für Besucher grundsätzlich geschlossen. Der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefon-Nummer 07633/9510-11 oder per E-Mail gemeinde(at)bollschweil.de möglich ist.
 
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen zur Bauleitplanung auch hier auf der Gemeindehomepage eingesehen werden, siehe Spalte rechts "Zum Herunterladen (PDF)".
 
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Bollschweil, Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil, schriftlich oder zur Niederschrift oder per Fax unter 07633/951030 oder elektronisch unter gemeinde(at)bollschweil.de abgeben.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bollschweil, 23.04.2020

Josef Schweizer
Bürgermeister

Oeffentliche_Bekanntmachung_Offenlage_Suedlich_der_General-von-Holzing-Strasse.pdf

Offenlage_Bodenuntersuchungen_Endbericht_2013.pdf

Offenlage_Planzeichnung.pdf

Offenlage_Schalltechnische_Untersuchung_200303.pdf

Offenlage_staedtebaulicher_Entwurf.pdf

Offenlage_Textteil_aktuell.pdf

Offenlage_Umweltbeitrag_Gen_v_Holzing_Str_200225.pdf

Offenlage_Wohnbauflaechenbedarf_01.pdf

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