Gemeindenachricht

Aufhebung Gutachterausschussgebührensatzung


SATZUNG ZUR AUFHEBUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE TÄTIGKEIT DES GUTACHTERAUSSCHUSSES (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Az.: 020.051

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. den §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 18.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Aufhebung der Satzung

Die Satzung vom 08.05.1996 über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung), in Kraft getreten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, wird förmlich aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!
Bollschweil, den 18.10.2023

Jörg Wagner
Bürgermeister

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