Gemeindenachricht

Hauptsatzung - Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung


SATZUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE BOLLSCHWEIL

Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Az.: 020.051

Satzung zur 1. Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Bollschweil

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 22. November 2023 folgende Satzung zur 1. Änderung der
Hauptsatzung vom 20.01.2021 beschlossen:

§1
Änderungen

§ 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt:

2.1 Wohnbezirk Bollschweil (Wohnbezirk l)10 Sitze

2.2 Wohnbezirk St. Ulrich (Wohnbezirk II)2 Sitze

§2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der  Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO  beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der  Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.

Ausgefertigt!
Bollschweil, den 22.11.2023

Jörg Wagner
Bürgermeister

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