Hauptsatzung - Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung
SATZUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE BOLLSCHWEIL
Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Az.: 020.051
Satzung zur 1. Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Bollschweil
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 22. November 2023 folgende Satzung zur 1. Änderung der
Hauptsatzung vom 20.01.2021 beschlossen:
§1
Änderungen
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt:
2.1 Wohnbezirk Bollschweil (Wohnbezirk l)10 Sitze
2.2 Wohnbezirk St. Ulrich (Wohnbezirk II)2 Sitze
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Bollschweil, den 22.11.2023
Jörg Wagner
Bürgermeister