Wasserversorgungssatzung - Satzung zur 5. Änderung der Satzung
Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Satzung zur 5. Änderung der
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Bollschweil vom 21.12.2016
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 20.12.2023 folgende 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 21.12.2016 beschlossen:
I. Abschnitt
Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung vom 21.12.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 21.12.2022, wird wie folgt neu gefasst:
§ 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Wassergebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 42) berechnet und beträgt 2,90 €/m³.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Wassergebühr 2,90 €/m³.
(3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr gem. § 42 und Umsatzsteuer gem. § 53) 4,80 €/m³.
II. Abschnitt
Abschnitt I. dieser Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Bollschweil, den 20.12.2023
Jörg Wagner
Bürgermeister