Gemeindenachricht

Abwassersatzung - Satzung zur 5. Änderung der Satzung


Gemeinde Bollschweil
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Satzung zur 5. Änderung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bollschweil vom 21.12.2016

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bollschweil am 20.12.2023 folgende 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 21.12.2016 beschlossen:


I. Abschnitt

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 21.12.2016, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 21.12.2022, wird wie folgt neu gefasst:


§ 42
Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 38 Abs. 1 und 2 beträgt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 je m3 Schmutzwasser 2,50 €.

(2) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 38 Abs. 1 und 2 beträgt ab dem 01.01.2024 je m3 Schmutzwasser 2,60 €.

(3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 3) beträgt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 je m2 der nach § 41 Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelte Fläche 0,50 €.

(4) Die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 3) beträgt ab dem 01.01.2024 je m2 der nach § 41 Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelte Fläche 0,33 €.

II. Abschnitt

Abschnitt I. dieser Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bollschweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!
Bollschweil, den 20.12.2023

Jörg Wagner
Bürgermeister

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